Ausbildung zum "Luftfahrzeugführer"
Zum Fliegen eines Luftfahrzeuges,
also auch eines Segelflugzeuges, ist eine behördliche
Lizenz - Luftfahrerschein, vornehm
PPL Private Pilot Licence - erforderlich. Fürdie
unterschiedlichen Luftfahrzeugarten
werden entsprechende Scheine ausgestellt:
z.B.
Luftfahrerschein für Motorflugzeuge
Luftfahrerschein
für Segelflugzeugführer
Im Hochschulsport ermöglichen wir die Ausbildungzum
Segelflugzeugführer.
Weitere Berechtigungen , zB. Berechtigung zur Ausbildung von
Luftfahrzeugführern, können
über uns erworben werden.
Die im Hochschulsport eingesetzten Fluglehrer sind
sowohl praktisch als auch theoretisch
hervorragend qualifiziert . Sie haben alle jahrelange
Flugerfahrung auf den verschiedensten Luftfahrzeugmustern.
Die Ausbildung wird über das LVG mit den zugehörigen
Verordnungen, insbesonders die
LuftPersV- Verordnung für Luftfahrtpersonal- geregelt.